Ihre Fachanwältin für Versorgungsausgleiche in Oldenburg
Beim Versorgungsausgleich handelt es sich um einen Ausgleich zwischen Eheleuten, bei dem bestimmte Anwartschaften auf Altersversorgung oder verminderte Erwerbsfähigkeit im Fall der Scheidung ausgeglichen werden. Haben die Eheleute nichts Abweichendes bestimmt und greift keiner der seltenen Ausnahmetatbestände, wird der Versorgungsausgleich bei jeder Scheidung zwingend durchgeführt.Ihre Fachanwältin für
Versorgungs-ausgleiche in Oldenburg
Beim Versorgungsausgleich handelt es sich um einen Ausgleich zwischen Eheleuten, bei dem bestimmte Anwartschaften auf Altersversorgung oder verminderte Erwerbsfähigkeit im Fall der Scheidung ausgeglichen werden. Haben die Eheleute nichts Abweichendes bestimmt und greift keiner der seltenen Ausnahmetatbestände, wird der Versorgungsausgleich bei jeder Scheidung zwingend durchgeführt.
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Fachanwältin für Familienrecht
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Individuelle Beratung
Was ist bei einem Versorgungsausgleich zu beachten?
Welche Anwartschaften unterliegen dem Versorgungsausgleich?
- bei der gesetzlichen Rentenversicherung
- im Rahmen einer Beamtenversorgung
- im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung
- innerhalb einer berufsständischen Altersversorgung
- durch private Lebensversicherungen und Anlagen
Wie wird der Versorgungsausgleich durchgeführt?
Ausschlussgründe für den Versorgungsausgleich

Über mich
Rechtsanwältin Christina Begenat absolvierte ihr Studium an der Westfälischen- Wilhelms- Universität in Münster. Im Jahr 2003 erlangte sie ihre Anwaltszulassung. Seit Juni 2006 ist sie Fachanwältin für Familienrecht.
Gremien- und Dozententätigkeit:
Dozentin am Institut für Anwaltsrecht an der Universität Bielefeld, Veranstaltungen zum Thema Unternehmsnachfolge im Erbfall Veranstaltungen zum Thema Sicherung des Betriebsvermögens bei Scheidung

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