Scheidung

Scheidung: Ein Scheidungsverfahren kann emotional belastend und kompliziert sein!

Mit der Scheidung wird eine Ehe formaljuristisch beendet. Sie begründet den Familienstand geschieden. Für eine Scheidung ist nicht nur die optimale Vorbereitung wichtig, in Deutschland kann eine Scheidung auch erst ausgesprochen werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Hierzu zählt insbesondere, dass das Ehepaar zumindest einen Anwalt braucht, der das Scheidungsverfahren betreut und den Scheidungsantrag stellt. Ein Anwalt ist jedoch nur dann ausreichend, wenn über die wichtigsten Punkte Einigkeit besteht und eine einvernehmliche Scheidung vorliegt.

Auch wenn das Paar sich über viele Punkte ihrer Auseinandersetzung im Klaren ist, haben die meisten Partner große emotionale Schwierigkeiten mit dem Ende der Ehe. Das Scheidungsverfahren kann sehr umfangreich, belastend und kompliziert sein. In der Regel beauftragt jeder der Ehepartner einen eigenen Rechtsbeistand, welcher die jeweiligen persönlichen Interessen vertritt.

Begenat & Müller – Ihr Scheidungsanwalt in Oldenburg.

Das Scheidungsverfahren im Detail

Am Anfang eines jeden Scheidungsverfahrens steht das sogenannte Trennungsjahr. Die Eheleute müssen ein Jahr lang getrennt gelebt haben. Dabei sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten, unter denen das Trennungsjahr sogar unter einem Dach vollzogen werden kann. Mit dem Trennungsjahr wird das Scheitern der Ehe indiziert, dass Voraussetzung für eine Scheidung ist.

Nach Ablauf des Trennungsjahres kann der Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht werden. Eine frühere Beantragung der Scheidung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Viele Anwälte reichen den Antrag allerdings etwa zwei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres ein, was in den meisten Fällen auch von den Familiengerichten akzeptiert wird, wenn das Getrenntleben ansonsten nachgewiesen werden kann.

Deuten sich bereits bei Einreichung des Antrages ernsthafte Auseinandersetzungen zwischen den Noch-Eheleuten und eine streitige Scheidung an, werden in der Regel verschiedene Anträge zu den Scheidungsfolgen – sogenannte Folgesachen – mit dem Scheidungsantrag verbunden. Das kann das Scheidungsverfahren beschleunigen, weil auch Angelegenheiten wie Unterhaltsfragen von Beginn an in das Verfahren einfließen. Das Familiengericht wird den Scheidungsantrag dem Scheidungsgegner zustellen, der schriftlich der Scheidung zustimmen muss. Danach wird ein Scheidungstermin bestimmt.
Bei einem problemlosen Ablauf des Scheidungstermins ergeht noch in diesem Termin der Scheidungsbeschluss, der auch sofort rechtskräftig werden kann, wenn beide Eheleute auf Rechtsmittel verzichten. Die Dauer des gesamten Verfahrens hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Bei einer Scheidung kann Verfahrenskostenhilfe bei dem Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gewährt werden.

Scheidung: Das könnte Sie auch interessieren

0441 777 05 735 E-Mail schreiben