Ihre Fachanwältin für
Scheidungen in Oldenburg
Mit der Scheidung wird eine Ehe formaljuristisch beendet. Sie begründet den Familienstand geschieden. Zu unterscheiden ist die Scheidung von der Aufhebung, der Nichtigkeit sowie der Annullierung einer Ehe. Die Scheidung wird in einem Scheidungstermin durch Beschluss des entscheidenden Familiengerichts in Anwesenheit beider Beteiligter ausgesprochen. Bei einer Scheidung besteht Rechtsanwaltspflicht vor dem Familiengericht. Mindestens eine der scheidungswilligen Parteien muss durch einen Rechtsanwalt vertreten sein, der andere kann ohne Rechtsanwalt seine Zustimmung zur Scheidung erteilen.
Rufen Sie an, ich berate Sie gerne:
Fachanwältin für Familienrecht
Persönliche Betreuung
Individuelle Beratung
Was ist bei einer Scheidung zu beachten?
Das Scheidungsverfahren
Nach Ablauf des Trennungsjahres kann der Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht werden. Eine frühere Beantragung der Scheidung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Viele Anwälte reichen den Antrag allerdings etwa zwei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres an, was in den meisten Fällen auch von den Familiengerichten akzeptiert wird, wenn das Getrenntleben ansonsten nachgewiesen werden kann.
Deuten sich bereits bei Einreichung des Antrages ernsthafte Auseinandersetzungen zwischen den Noch-Eheleuten und eine streitige Scheidung an, werden in der Regel verschiedene Anträge zu den Scheidungsfolgen – sogenannte Folgesachen – mit dem Scheidungsantrag verbunden. Das kann das Scheidungsverfahren beschleunigen, weil auch Angelegenheiten wie Unterhaltsfragen von Beginn an in das Verfahren einfließen. Das Familiengericht wird den Scheidungsantrag dem Scheidungsgegner zustellen, der schriftlich der Scheidung zustimmen muss. Danach wird ein Scheidungstermin bestimmt.
Bei einem problemlosen Ablauf des Scheidungstermins ergeht noch in diesem Termin der Scheidungsbeschluss, der auch sofort rechtskräftig werden kann, wenn beide Eheleute auf Rechtsmittel verzichten. Die Dauer des gesamten Verfahrens hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Bei einer Scheidung kann Verfahrenskostenhilfe bei dem Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gewährt werden.
Viele Rechtsanwälte bieten eine Ratenzahlung für den Ausgleich der entstehenden Rechtsanwaltskosten an.
Streitige Scheidungsverfahren
Wenn es in Ihrem Fall also möglich ist, sollten Sie eine einvernehmliche Scheidung der streitigen aus Kosten- und Zeitgründen vorziehen.
Von dem Scheidungsverfahren an sich ist die rechtliche Gestaltung des Getrenntlebens zu unterscheiden. Gerade während der Zeit des Getrenntlebens spielen Unterhaltsfragen und der Umgang mit den Kindern nicht selten eine Schlüsselrolle. Unter Umständen ergeben sich hier gesonderte Verfahren vor dem Familiengericht, weil sich die Parteien außergerichtlich nicht einigen können. Diese Verfahren sind allerdings vom eigentlichen Scheidungsverfahren und den Scheidungsfolgen zu unterscheiden.

Über mich
Rechtsanwältin Christina Begenat absolvierte ihr Studium an der Westfälischen- Wilhelms- Universität in Münster. Im Jahr 2003 erlangte sie ihre Anwaltszulassung. Seit Juni 2006 ist sie Fachanwältin für Familienrecht.
Gremien- und Dozententätigkeit:
Dozentin am Institut für Anwaltsrecht an der Universität Bielefeld, Veranstaltungen zum Thema Unternehmsnachfolge im Erbfall Veranstaltungen zum Thema Sicherung des Betriebsvermögens bei Scheidung

Oldenburger Anwalts-
und Notarverein
Jetzt Beratungstermin vereinbaren:
Das sagen meine Mandanten
Jetzt Beratungstermin vereinbaren
Durch Nutzung des Kontaktformulars stimme ich der Datenschutzerklärung und der Verarbeitung meiner Daten zu.
Jann Plesch & Christoph Mählmeyer GbR
Huntestraße 2, 26135 Oldenburg
Telefon: 0441 779110
E-Mail: begenat@plesch-maehlmeyer.de