Kindesunterhalt

Kindesunterhalt: Aus Verantwortung für Ihr Kind.

Zu den Hauptpflichten der Eltern zählt es, das Kind auch in finanzieller Hinsicht zu unterhalten.

Leben Eltern getrennt oder wurden geschieden, ergibt sich für den Elternteil, der das Kind nicht in seiner Obhut hat, eine Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt.
Eine Grundlage für die Höhe der Unterhaltsverpflichtung ist die Düsseldorfer Unterhaltstabelle. Sie ist die gängige Orientierungshilfe für die entscheidenden Familiengerichte.

In allen Angelegenheiten rund um Kindesunterhalt empfiehlt es sich immer, sich kompetenter rechtsanwaltlicher Hilfe zu versichern oder sich anderweitig bei öffentlichen Stellen sachkundig zu machen. Für die betroffenen Kinder und ihre betreuenden Elternteile ist der Kindesunterhalt in der Regel lebenswichtig sowie existenzsichernd. Die Vorschriften in diesem Bereich sind komplex und Sanktionen bei Verstößen gegen die Unterhaltspflicht können schwerwiegend ausfallen.

Nicht selten vermengen sich Unterhaltsfragen mit anderen Streitpunkten wie Umgangsrecht und elterlicher Sorge. Im Sinne aller Beteiligten sollten Sie deshalb versuchen, gerade beim Kindesunterhalt zu klaren, zuverlässigen und einvernehmlichen Lösungen zu kommen, bei denen das Familiengericht nicht mehr eingeschaltet werden muss.

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